DHSG
Mitgliedschaft

Mitglied werden Sie durch einen formlosen Mitgliedschaftsantrag und die Bestätigung der Mitgliedschaft durch die DHSG. Mit dem Beitritt zur DHSG haben Sie sofort Anspruch auf Information und Beratung.

Ordentliche Mitglieder der Schutzgemeinschaft können natürliche und Juristische Personen werden.

Fördernde Mitglieder können Personen, Unternehmen und Institutionen der Bau- Immobilien- und Finanzwirtschaft werden.

 

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