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06.06.2015Ι Steuern auf Immobilien in Griechenland - Besitz- Schenkung- Erbschaft- Kauf

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Pauschalbesteuerung von Mieteinnahmen die im Jahr 2014 in Griechenland erzielt wurden

 Wert

Steuersatz

Anfallende Steuer

12.000

11%

1.320€

darüberhinaus

33%

 

Mieteinahmen von Personengesellschaften werden pauschal mit einem Satz von 20%. Mieteinnahmen von Aktiengesellschaften und GMBH werden pauschal mit 25 % besteuert. Mieteinnahmen aus gewerblicher Vermietung werden zusätzlich mit 3,6% Stempelsteuer besteuert.

GRUNDSTEUER (Gesetz 4223/2013):

Grundsteuer für Immobilien welche am 01.01.2014 vorhanden gewesen sind (einzeln)

Bauten :

2,50 - 16,25€/pro qm.

Grundstücke :

0,003 - 9,00€/pro qm

         Zusatzbesteuerung  von Immobilien von natürliche Personen

 Wert

Steuersatz

Anfallende Steuer

 

Gesamtwert der   Immobilien

Gesamtsteuer

300.000

0%

0

300.000

0

100.000

0,1%

100

400.000

100

100.000

0,2%

200

500.000

300

100.000

0,3%

300

600.000

600

100.000

0,6%

600

700.000

1.200

100.000

0,7%

700

800.000

1.900

100.000

0,8%

800

900.000

2.700

100.000

0,9%

900

1.000.000

3.600

Besteuerung von Schenkungen- Erbschaften- Elterliche Zuwendungen

KATEGORIE 1. : EHEPARTNER- KINDER- ERBSCHFT

ERBSCHAFT- ELTERLICHE ZUWENDUNGEN- SCHENKUNG

Wert

Steuersatz

Anfallende Steuer

Gesamtwert des Vermögens

Anfallende Steuer

150.000

0%

0

150.000

0

150.000

1%

1.500

300.000

1.500

300.000

5%

15.000

600.000

16.500

Darüber hinaus

10%

     

Für den überlebenden Ehepartner und seine minderjährigen Kinder, besteht ein Freibetrag in Höhe von 300.000,00 €, wenn die Ehe mindestens 5 Jahre bestand

KATEGORIE 2 : Übrige Seitenlinie – Geschwister – Onkels etc.

ERBSCHAFT - SCHENKUNG

Wert

Satz

Anfallende Steuer

Gesamtwert des Vermögens

Anfallende Steuer

30.000

0%

0

30.000

0

70.000

5%

3.500

100.000

3.500

200.000

10%

20.000

300.000

23.500

Darüber hinaus

20%

     

KATEGORIE 3: Übrige Verwandte- fremde Personen

WERT

Satz

Steuer

Gesamtwert des Vermögens

Anfallende Steuer

6.000

0%

0

6.000

0

66.000

20%

13.200

72.000

13.200

195.000

30%

58.500

267.000

71.700

Darüber hinaus

40%

     

ERWERB HAUPTWOHNUNG („ ERSTIMMOBILIE“) durch KAUF- ERBSCHAFT- SCHENKUNG

Obige Beträge werden beim Kauf einer Wohnung, um 25.000,00 € für die beiden ersten Kinder, ab dem dritten Kind um 30.000,00 €, erhöht. Beim Kauf eines Grundstücks betragen vorgenannte Erhöhungen 10.000,00 €und 20.000,00 €.

BESTEUERUNG BEI ÜBERTRAGUNG ( KAUF ) einer Immobilie,sowie Besteuerung des VERÄUSSERUNGSGEWINNS -

Mehrwertsteuer bei Kauf von Neubauten   von Bauunternehmer

23 %

Grunderwerbssteuer

3 %

Steuer beim Tausch oder Verbindung von   Grundstücken

1,5%

Steuer bei Teilung der Grundstücke

0,75%

Steuer beim Erwerb durch Ersitzung

3 %

Steuer beim Mehrwert beim Verkauf